Seitenbereiche

Landwirtschaftliche Alterskasse

Höhere Fördergrenzen für die Basisversorgung der Landwirte im Alter

Höhere Fördergrenze

Mit dem Zollkodex-Anpassungsgesetz soll die Fördergrenze nun auf € 24.000 (Alleinstehende) bzw. € 48.000 (Verheiratete) erhöht werden. Die neue Fördergrenze ist nach dem Gesetzentwurf erstmalig ab 2015 anwendbar. Der abziehbare Prozentsatz erhöht sich damit entsprechend auf 80 % aus € 24.000 = € 19.200, bzw. bei Verheirateten € 38.400.

Vorsorgeaufwendungen

Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse können als Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) steuermindernd geltend gemacht werden. Für diese Sonderausgaben gibt es bestimmte Förderhöchstgrenzen. Die Förderhöchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen beträgt derzeit € 20.000, bzw. € 40.000 bei Zusammenveranlagung. Aktuell können in 2015 80 % der bezahlten Jahresbeitragssummen aus maximal € 20.000, bzw. € 40.000 als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Höhere Prozentsätze

Der abzugsfähige Prozentsatz erhöht sich jedes Jahr um 2 %. Ab dem Jahr 2025 sind Vorsorgeaufwendungen vollumfänglich (100 % = € 24.000, bzw. € 48.000) abziehbar.

Stand: 26. November 2014

Bild: countrypixel - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater für Mandanten in Bassum, Syke, Sulingen und Twistringen. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie bei der Lohnbuchhaltung, Unternehmensgründung und Finanzbuchhaltung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.