Seitenbereiche

Keine Rücklage für ökonomische Risiken

Risikoausgleichsrücklage

Es war durchaus ein vorteilhafter Vorschlag der Linksfraktion. Diese wollte im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2016 den Landwirten die Bildung einer steuerfreien betrieblichen Risikoausgleichsrücklage ermöglichen. Die Höhe der Rücklage sollte sich aus den betrieblichen Umsätzen der vorangegangenen 3 Wirtschaftsjahre errechnen und bis zu 20 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen. Die übrigen Parteien, u. a. die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, lehnten ab.

Klimawandel

Begründet wurde der Vorschlag u. a. damit, dass Agrarbetriebe zunehmenden Risiken ausgesetzt seien, die sie kaum beeinflussen könnten. Das reiche von den Folgen des Klimawandels über Handelshemmnisse bis hin zu den Auswirkungen von eingeschleppten Seuchen. Mit der Schaffung der steuerfreien betrieblichen Risikoausgleichsrücklage werde etwas zur Sicherung der Ernährung der Bevölkerung getan.

Steuerliche Privilegierung

Die Regierungsparteien lehnten die Rücklage mit der Begründung ab, dies sei eine steuerliche Privilegierung und eine solche sei nicht angebracht. Die Rücklagenbildung würde einen neuen Subventionstatbestand begründen. Außerdem würde die Einführung einer steuerfreien betrieblichen Risikoausgleichsrücklage keinen Sinn machen, da es in der Landwirtschaft immer schon Ergebnisschwankungen gegeben habe. Schließlich sei eine solche steuerfreie betriebliche Risikoausgleichsrücklage ordnungspolitisch das falsche Instrument. Die Landwirtschaft könne besser an anderen Stellen gefördert werden.

Stand: 28. August 2015

Bild: countrypixel - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns
Wir sind Ihr Steuerberater für Mandanten in Bassum, Syke, Sulingen und Twistringen. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir Sie bei der Lohnbuchhaltung, Unternehmensgründung und Finanzbuchhaltung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.